Kann ich meinen Sprachkurs in einem anderen Bundesland machen, nachdem ich eine Zulassung für das Studienkolleg erhalten habe?
Nicht automatisch: Nach der Zusage eines Studienkollegs ist ein beliebiger Sprachkurs in einem anderen Bundesland nicht ohne Weiteres vom Aufenthaltszweck gedeckt. Dein Titel gilt zwar bundesweit, ist aber zweckgebunden. Kläre einen Wechsel deshalb vorher mit der Ausländerbehörde oder, in der Visumsphase, mit der deutschen Auslandsvertretung.
Was sagt das Gesetz? (§ 16b AufenthG)
- Zum Studienzweck gehören studienvorbereitende Maßnahmen: das Studienkolleg, wenn die Annahme nachgewiesen ist.
- Ein studienvorbereitender Sprachkurs zählt nur, wenn du zu einem Vollzeitstudium zugelassen bist und die Zulassung an diesen Kurs gebunden ist.
- Das Gesetz bindet das Studienkolleg an kein bestimmtes Land; eine Sprachschule ohne Bezug zu deiner Zulassung fällt aber nicht darunter.
Aufenthaltstitel
Der Aufenthaltstitel wird für das Bundesgebiet erteilt, kann aber mit Auflagen verbunden sein. Fällt eine wesentliche Voraussetzung weg, kann die Geltungsdauer nachträglich verkürzt werden.
Studienkolleg wechseln
Laut KMK ist ein Wechsel von einem Studienkolleg zu einem anderen in der Regel nicht möglich. Eine bestandene Feststellungsprüfung erkennen die Länder dagegen gegenseitig an. Die FSP an einem Studienkolleg FH eröffnet keinen Zugang zu Universitäten.
Quelle: § 16b AufenthG · KMK-Rahmenordnung · Bedingte Zulassung und Visum
War diese Antwort hilfreich?
Lass uns wissen, was gefehlt hat, über das Feedback-Widget unten rechts, und wir aktualisieren es schnell.
Verwandte Fragen zu Sprache
Wie lernst du am besten, fließend Deutsch zu sprechen?
✓ BeantwortetWie bereite ich mich als internationaler Studierender auf ein Bachelorstudium in Deutschland vor?
✓ BeantwortetWird ein TELC A2-Zertifikat für Visaanträge akzeptiert?
✓ BeantwortetWie kann ich den Deutsch-Lernprozess in Deutschland beschleunigen?
✓ BeantwortetWie ist der Goethe Online-Kurs, empfiehlst du ihn?
✓ Beantwortet