Kann ich mich mit einer bedingten Zulassung einschreiben, bevor ich das geforderte Sprachniveau (z. B. C1) erreicht habe?
In der Regel nein: Die endgültige Einschreibung hängt davon ab, dass du die Auflage deiner Hochschule erfüllst. Entscheidend ist dabei keine allgemeine „C1-Regel“, sondern die Zulassungs- und Einschreibungsordnung deiner Hochschule und deines Studiengangs.
Worauf du achten solltest
- Welche Auflage hast du? Dein Bescheid nennt den geforderten Nachweis und das Niveau. Bei deutschsprachigen Studiengängen ist das meist ein DSH- oder TestDaF-Ergebnis; das geforderte Niveau unterscheidet sich je nach Hochschule und Studiengang.
- Eine bedingte Zulassung ist keine Garantie. Solange die Auflage nicht erfüllt ist, ist die Immatrikulation nicht gesichert.
- Während eines Vorbereitungskurses: Manche Hochschulen haben eigene Regeln für Teilnehmende ihrer studienvorbereitenden Deutschkurse. Welchen Status du während des Kurses hast, entscheidet die Hochschule.
Hinweise aus dem Merkblatt der Auslandsvertretungen
- Die Sprachprüfung kann nur einmal wiederholt werden.
- Nachdem du die Sprachanforderung erfüllt hast, gilt die frühere bedingte Zulassung möglicherweise nicht einfach weiter; eine neue Bewerbung kann nötig sein.
Was du tun solltest
Lies Auflage und Frist in deinem Bescheid und frag das Studierendensekretariat schriftlich, welcher Nachweis bis wann für die Einschreibung nötig ist.
Mehr dazu: Bedingte Zulassung und Visum
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