Kann ich mein Recht auf 140 Arbeitstage pro Jahr nutzen, indem ich an der Uni mehr als 20 Stunden pro Woche arbeite?
Dein Arbeitsrecht mit einer studentischen Aufenthaltserlaubnis in Deutschland ist in der Regel auf 140 Arbeitstage (Arbeitstagekonto) oder 280 halbe Tage (ein Tag mit bis zu 4 Stunden zählt als halber Tag) pro Jahr begrenzt. Wenn du während des Semesters mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitest, kann das als voller Arbeitstag gezählt werden und wird von deinem Kontingent abgezogen. Beachte auch, dass bestimmte Jobs an der Universität, wie zum Beispiel als wissenschaftliche Hilfskraft (HiWi), unter Umständen anderen Regeln unterliegen können. Kläre deine individuelle Situation am besten direkt mit der Ausländerbehörde ab.
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