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Job & Werkstudent

Kann ich eine Jobzusage zurückziehen, bevor ich den Vertrag unterschrieben habe?

✓ Beantwortet · 1 Min. Lesezeit · Community · 67 Aufrufe

Vorsicht: In Deutschland braucht ein Arbeitsvertrag keine Unterschrift, um zu bestehen. Hat dir der Arbeitgeber die Stelle mit den wesentlichen Bedingungen (Position, Beginn, Gehalt) angeboten und hast du eindeutig zugesagt – per E-Mail, am Telefon oder persönlich –, kann der Vertrag schon zustande gekommen sein. Das anschließende Schriftstück ist dann nur der Nachweis nach dem Nachweisgesetz, nicht der Vertrag selbst.

Was das bedeutet:

  • Ist noch kein Vertrag zustande gekommen (du hast zum Beispiel nur Interesse bekundet oder Bedingungen waren offen), kannst du dem Arbeitgeber einfach mitteilen, dass du die Stelle nicht antrittst.
  • Besteht ein Vertrag, kannst du nicht einfach „zurückziehen“, sondern musst kündigen. Vor dem Beginn ist das meist mit der Frist der vereinbarten Probezeit möglich (zwei Wochen, § 622 Abs. 3 BGB), sofern der Vertrag eine Kündigung vor Arbeitsbeginn nicht ausschließt. Manche Verträge enthalten eine Vertragsstrafe für den Nichtantritt; wirksam vereinbart kann sie durchgesetzt werden.
  • In der Praxis akzeptieren die meisten Arbeitgeber eine schnelle, höfliche schriftliche Absage und stellen keine Forderungen, verpflichtet sind sie dazu aber nicht.

Empfehlung: Entscheide schnell, informiere den Arbeitgeber so früh wie möglich schriftlich und halte die Nachricht kurz und professionell. Hast du schon einen unterschriebenen Vertrag erhalten, lies die Kündigungsklausel, bevor du antwortest.

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