Was ist die Versicherungspflicht für Studienkolleg-Studierende?
Studienkolleg-Studierende gelten als Studierende, daher gelten die gleichen Versicherungsregeln:
Versicherungspflicht
- GKV (gesetzliche Krankenversicherung) ist Pflicht — wird bei der Einschreibung ins Studienkolleg verlangt
- Unter 30 Jahre: Studierendentarif gültig (~131 €/Monat)
- Über 30 Jahre: PKV (private Krankenversicherung) ist Pflicht (~230-280 €/Monat)
- Visum-Versicherung nur für die Einreise nach Deutschland (für den Visumsantrag)
Studienkolleg-spezifische Situationen
1. T-Kurs / G-Kurs / W-Kurs Studierende
- Gleiche Versicherung, gleiche Prämie
- Für den Erhalt des Zertifikats vom Studienkolleg → GKV-Antrag
2. Dauer des Studienkollegs (1-2 Semester)
- 1 Semester (Kurzkurs): 6 Monate Versicherung erforderlich
- 2 Semester (Standardkurs): 12 Monate Versicherung
- Ununterbrochene Zahlung während der gesamten Dauer
3. Übergang von Studienkolleg zur Universität
- Die Versicherung läuft unverändert weiter (GKV automatisch)
- Ein Wechsel von TK zu AOK ist optional (nach 18 Monaten)
Werkstudent / Mini-Job Arbeit
- Studienkolleg-Studierende erwerben den Werkstudentenstatus — die gleiche wöchentliche Grenze von 20 Stunden gilt
- Mini-Job (unter 538 €) → Keine Versicherungsprämie
- Studienkolleg + Werkstudent-Kombination ist üblich (insbesondere T-Kurs)
Prüfungszeitraum (Feststellungsprüfung)
- Die Prüfung dauert 4-6 Wochen
- Die Versicherung läuft während des Prüfungszeitraums weiter (keine Unterbrechung)
- Es sollten keine Lückenmonate im Übergangszeitraum von der Prüfung zur Universität entstehen
Sonderfälle
Wenn du das Studienkolleg nicht abgeschlossen hast und in die Türkei zurückkehren musstest
- Kündige die Versicherung (1 Monat Vorankündigung)
- Nicht genutzte Monate werden (in der Regel) erstattet
Wenn du nach einer Studienkolleg-Ablehnung in Deutschland geblieben bist
- Versicherungspflicht — Nachweis für Visumsverlängerung erforderlich
- Beim Wechsel zu einem "Sprachkursvisum" kann sich auch die Versicherung ändern
Welche GKV?
- TK: Modern + englischsprachiger Support + App
- AOK Bayern/Berlin/NRW: Bundesland-basiert, physische Filialen
- Barmer: Familien- + akademikerfreundlich
Studierendentarif (insbesondere für Studienkolleg)
- TK + Barmer: Allgemeiner Studierendentarif
- AOK: Kleine Variationen je nach Bundesland (z.B. AOK Bayern Studierende 130,50 €)
Wichtige Hinweise
- Für die Studienkolleg-Bewerbung ist eine Visum-Versicherung erforderlich, nach der Einschreibung eine GKV — den Übergang rechtzeitig vornehmen
- Die Universität verlangt eine GKV-Bestätigung für die Einschreibung — eine Visum-Versicherung reicht nicht aus
- Wenn deine Familie in Deutschland gemeldet ist, ist eine Familienversicherung möglich (unter 35 Jahre + Einkommen unter 535 €)
Verwandt: Monatliche Kosten der Studierendenversicherung | Über 30 Jahre.
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