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Versicherung

Was ist die Versicherungspflicht für Studienkolleg-Studierende?

✓ Beantwortet · 2 Min. Lesezeit · 116 Aufrufe

Studienkolleg-Studierende gelten als Studierende, daher gelten die gleichen Versicherungsregeln:

Versicherungspflicht

  • GKV (gesetzliche Krankenversicherung) ist Pflicht — wird bei der Einschreibung ins Studienkolleg verlangt
  • Unter 30 Jahre: Studierendentarif gültig (~131 €/Monat)
  • Über 30 Jahre: PKV (private Krankenversicherung) ist Pflicht (~230-280 €/Monat)
  • Visum-Versicherung nur für die Einreise nach Deutschland (für den Visumsantrag)

Studienkolleg-spezifische Situationen

1. T-Kurs / G-Kurs / W-Kurs Studierende

  • Gleiche Versicherung, gleiche Prämie
  • Für den Erhalt des Zertifikats vom Studienkolleg → GKV-Antrag

2. Dauer des Studienkollegs (1-2 Semester)

  • 1 Semester (Kurzkurs): 6 Monate Versicherung erforderlich
  • 2 Semester (Standardkurs): 12 Monate Versicherung
  • Ununterbrochene Zahlung während der gesamten Dauer

3. Übergang von Studienkolleg zur Universität

  • Die Versicherung läuft unverändert weiter (GKV automatisch)
  • Ein Wechsel von TK zu AOK ist optional (nach 18 Monaten)

Werkstudent / Mini-Job Arbeit

  • Studienkolleg-Studierende erwerben den Werkstudentenstatus — die gleiche wöchentliche Grenze von 20 Stunden gilt
  • Mini-Job (unter 538 €) → Keine Versicherungsprämie
  • Studienkolleg + Werkstudent-Kombination ist üblich (insbesondere T-Kurs)

Prüfungszeitraum (Feststellungsprüfung)

  • Die Prüfung dauert 4-6 Wochen
  • Die Versicherung läuft während des Prüfungszeitraums weiter (keine Unterbrechung)
  • Es sollten keine Lückenmonate im Übergangszeitraum von der Prüfung zur Universität entstehen

Sonderfälle

Wenn du das Studienkolleg nicht abgeschlossen hast und in die Türkei zurückkehren musstest

  • Kündige die Versicherung (1 Monat Vorankündigung)
  • Nicht genutzte Monate werden (in der Regel) erstattet

Wenn du nach einer Studienkolleg-Ablehnung in Deutschland geblieben bist

  • Versicherungspflicht — Nachweis für Visumsverlängerung erforderlich
  • Beim Wechsel zu einem "Sprachkursvisum" kann sich auch die Versicherung ändern

Welche GKV?

  • TK: Modern + englischsprachiger Support + App
  • AOK Bayern/Berlin/NRW: Bundesland-basiert, physische Filialen
  • Barmer: Familien- + akademikerfreundlich

Studierendentarif (insbesondere für Studienkolleg)

  • TK + Barmer: Allgemeiner Studierendentarif
  • AOK: Kleine Variationen je nach Bundesland (z.B. AOK Bayern Studierende 130,50 €)

Wichtige Hinweise

  • Für die Studienkolleg-Bewerbung ist eine Visum-Versicherung erforderlich, nach der Einschreibung eine GKV — den Übergang rechtzeitig vornehmen
  • Die Universität verlangt eine GKV-Bestätigung für die Einschreibung — eine Visum-Versicherung reicht nicht aus
  • Wenn deine Familie in Deutschland gemeldet ist, ist eine Familienversicherung möglich (unter 35 Jahre + Einkommen unter 535 €)

Verwandt: Monatliche Kosten der Studierendenversicherung | Über 30 Jahre.

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