Wird ein ÖSD-Zertifikat beim Familiennachzug anerkannt?
Ja, das ÖSD wird anerkannt. Das Visumhandbuch des Auswärtigen Amts führt das ÖSD im Beitrag „Nachweis von Sprachkenntnissen" unter den anerkannten Prüfungsanbietern auf — mit allen Stufen von A1 bis C2.
Für Anträge aus der Türkei gilt eine wichtige Einschränkung: Die deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei erkennen beim Familiennachzug nur zwei Anbieter an:
- Goethe-Institut — „Start Deutsch 1"
- ÖSD — „Grundstufe Deutsch 1"
Auf der Seite der Vertretung heißt es ausdrücklich: „Weitere Anbieter in der Türkei werden seitens der Visastellen der deutschen Vertretungen nicht anerkannt." Ein telc-Zertifikat wird in der Türkei also nicht akzeptiert, obwohl telc in Deutschland und anderen Ländern anerkannt ist.
Das Prüfungsdatum darf in der Regel nicht länger als ein Jahr zurückliegen. Die genaue Frist steht im Merkblatt der zuständigen Auslandsvertretung.
Wurde die Prüfung in Deutschland abgelegt (etwa an einem ÖSD-Zentrum in Köln), bleibt der Anbieter das ÖSD — an der Anerkennung ändert sich nichts.
Quellen: Deutsche Vertretungen in der Türkei · Auswärtiges Amt — anerkannte Sprachzertifikate
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
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