Was ist die Wohnungsgeberbestätigung und wie erhältst du sie?
Die Wohnungsgeberbestätigung ist ein vom Vermieter unterschriebenes Dokument und für die Anmeldung zwingend erforderlich.
Rechtliche Grundlage
- Bundesmeldegesetz (BMG) §19 — Seit November 2015 in Kraft
- Die Person, die sich anmeldet, muss eine Wohnungsgeberbestätigung vorlegen
- Der Vermieter ist zur Unterschrift verpflichtet (gesetzliche Pflicht)
Inhalt
Erforderliche Informationen
- Name + Nachname des Wohnungsgebers
- Adresse des Wohnungsgebers (Eigene Adresse des Vermieters, nicht nur die Mietwohnung)
- Neue Adresse (wohin der Mieter zieht)
- Name + Nachname + Geburtsdatum des Mieters
- Einzugsdatum
- Unterschrift + Datum
Optional
- Telefonnummer (für Rückfragen des Beamten)
- Art der Unterschrift des Wohnungsgebers (echte Unterschrift oder eIDAS digitale Signatur sind rechtlich anerkannt)
Formular herunterladen (Städtespezifisch)
Berlin
- service.berlin.de → "Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers"
- Offizielles Formular von Berlin: 1 Seite, Deutsch/Englisch
München
- muenchen.de → "Vermieterbestätigung"
- Formular auf Deutsch, nach dem Ausfüllen unterschrieben
Hamburg
hamburg.de/wohnungsgeberbestaetigung
Frankfurt
frankfurt.de → "Wohnungsgeberbescheinigung"
Köln
stadt-koeln.de → Link auf der Anmeldeseite
Das Formular ist standardisiert — wenn kein städtisches Formular verwendet wird, kann es im eigenen Format sein (muss aber ausreichende Informationen enthalten)
Wer ist der Wohnungsgeber?
Wer ist der Wohnungsgeber?
- Eigentümer der Immobilie — der tatsächliche Eigentümer der Wohnung
- Hauptmieter — derjenige, der die Wohnung alleine gemietet hat + Untervermietung erlaubt ist
- Wohnheimverwaltung — Studierendenwerk oder privates Wohnheim
- Familienmitglied — wenn du bei ihm wohnst
NICHT der Wohnungsgeber
- Dritte (z.B. Makler) — nur Vermittler
- AirBnB Host (kurzfristige Unterkunft)
- Hotel/Hostel — der Eigentümer unterliegt nicht der Meldepflicht
Szenarien
Szenario 1: Du bist nicht der Hauptmieter in einer WG
- Der Hauptmieter stellt die Wohnungsgeberbestätigung aus
- Der Hauptmieter muss vom Vermieter die Erlaubnis zur Untervermietung erhalten haben
- Name des Hauptmieters + Name des Vermieters sind im Dokument getrennt aufgeführt
Szenario 2: Studierendenwerk Wohnheim
- Die Wohnheimverwaltung unterschreibt
- Name + Adresse des Studierendenwerks im Dokument
- Das Dokument ist gültig, auch wenn du keinen Mietvertrag abgeschlossen hast
Szenario 3: Direkter Vermieter (Einzelmieter oder Mitmieter)
- Der Eigentümer der Immobilie unterschreibt
- Alle Mitmieter können dasselbe Dokument erhalten
Szenario 4: Haus von Familie/Verwandten
- Dein Verwandter unterschreibt
- Der Verwandte muss Eigentümer oder Hauptmieter sein
Prozess zur Beschaffung des Dokuments
1. Vom Vermieter anfordern
- Fordere die Wohnungsgeberbestätigung bereits beim Unterschreiben des Mietvertrags an
- Wenn das Einzugsdatum feststeht, füllt der Vermieter das Dokument aus
2. Formular herunterladen + Ausfüllen
- Lade das Formular von der Webseite des Bürgeramts deiner Stadt herunter
- Der Vermieter füllt es aus oder füllt es für dich aus (unterschreibt die leeren Felder)
- Das Datum sollte aktuell sein (maximal 2 Wochen vor der Anmeldung)
3. Unterschrift
- Die echte Unterschrift des Vermieters oder eine eIDAS digitale Signatur
- E-Mail / PDF mit unterschriebener Kopie wird akzeptiert (aktuelles Datum)
4. Zum Bürgeramt mitnehmen
- Lege bei deinem Anmeldetermin das Original oder einen PDF-Ausdruck vor
- Der Beamte nimmt das Dokument entgegen und archiviert es
Häufige Probleme und Lösungen
Problem 1: Der Vermieter verweigert die Unterschrift
- Rechtlich ist der Vermieter zur Unterschrift verpflichtet (BMG §19)
- Wenn er sich weigert → Mietvertrag kündigen + eine andere WG suchen
- Rechtsberatung + Kontakt zum Mieterverein
Problem 2: Der Vermieter ist in der Türkei / im Ausland
- Online-Unterschrift (eIDAS) wird akzeptiert
- Ein Bevollmächtigter (Verwalter/Treuhänder) kann unterschreiben
- Versand per Post (langsam, aber möglich)
Problem 3: Der Wohnungsgeber ist nicht im Mietvertrag aufgeführt
- Mietvertrag + Wohnungsgeberbestätigung sind unterschiedliche Dokumente
- Der Beamte kann überprüfen, ob der Wohnungsgeber mit dem Vermieter im Mietvertrag übereinstimmt
Problem 4: Das Dokument ist zu alt
- Es sollte maximal 2 Wochen vor der Anmeldung ausgestellt sein
- Wenn es zu alt ist → fordere vom Vermieter ein aktuelles Dokument an
Praktische Ratschläge
- Fordere die Wohnungsgeberbestätigung bereits beim Unterschreiben des WG-Vertrags an
- Erledige das Dokument, bevor du in die Türkei zurückkehrst — der Vermieter ist später schwer erreichbar
- Nimm 2 Kopien mit — eine für deine Unterlagen, eine als Ersatz
- Speichere es als PDF auf deinem Telefon — schneller Zugriff beim Termin
Rechtliche Sanktionen
- Wenn der Vermieter die Wohnungsgeberbestätigung nicht ausstellt, ist ein Bußgeld von 1.000 € möglich
- Der Mieter kann sich ohne Vorlage des Dokuments nicht anmelden → Verstoß gegen die 14-Tage-Regel (Bußgeld 500-1.000 €)
- In der Praxis werden diese Strafen sehr selten angewendet, nur zur Information über das Gesetz
Verwandt: Anmeldeunterlagen | Reicht der WG-Vertrag aus.
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