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Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in

Ausbildung Medizin, Gesundheitswissenschaften KldB B 81634

Was ist Çocuk ve Ergen Psikoterapisti?

Aufgaben und Tätigkeiten Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und -therapeutinnen behandeln Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Alter bis 21 Jahren. Dabei binden sie die Bezugspersonen mit ein. Anhand der Anamnese sowie ggf. ärztlicher Befunde und Testverfahren stellen sie ihre Diagnosen und beraten die Patienten und Patientinnen oder deren Sorgeberechtigte über Behandlungsmöglichkeiten. Sie erstellen Therapiepläne und führen Behandlungen durch, z.B. Verhaltenstherapien. Außerdem helfen sie, psychischen Erkrankungen oder Rückfällen vorzubeugen und unterstützen das Umfeld der Betroffenen, etwa durch Beratung oder Supervision. Sie dokumentieren den Behandlungsverlauf, bewerten nach Abschluss einer Therapie deren Erfolg und rechnen therapeutische Leistungen ab.Arbeitsbereiche und -orteBeschäftigungsbetriebe Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und -therapeutinnen finden Beschäftigung in Praxenin Beratungsstellenim stationären Bereich, z.B. in Klinikenan Hochschulen, z.B. an Instituten für PsychologieArbeitsorte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und -therapeutinnen arbeiten in erster Liniein Therapie-, Gruppen- sowie in Unterrichtsräumenin BüroräumenVoraussetzungenVoraussetzung für die Zulassung zur postgradualen Ausbildung ist ein abgeschlossenes Masterstudium der Psychologie mit dem Prüfungsfach Klinische Psychologie oder der Pädagogik bzw. Sozialpädagogik.Hinweis: Das Studium muss i.d.R. vor dem 01.09.2020 begonnen worden sein.Inhalte der AusbildungTheoretische Ausbildung, z.B.entwicklungs-, sozial-, persönlichkeits- und neuropsychologische Grundlagen normalen und abweichenden Verhaltens und Erlebens im Kindes- und JugendlichenalterKonzepte über die Entstehung und den Verlauf psychischer und psychisch mitbedingter Erkrankungen im Kindes- und Jugendlichenalter Methoden und Erkenntnisse der Psychotherapieforschung unter Berücksichtigung der Erkenntnisse der Säuglings- und KleinkindforschungDiagnostik und Differenzialdiagnostik einschließlich Testverfahren zur Abgrenzung verschiedener Störungen mit Krankheitswert, psychosozial und entwicklungsbedingter Krisen sowie körperlich begründbarer Störungen bei Kindern und Jugendlichenmedizinische und pharmakologische Grundkenntnisse für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/-therapeutinnenDokumentation und Evaluation psychotherapeutischer Behandlungsverläufe Praktische TätigkeitBeteiligung an Diagnostik und Behandlung von mindestens 30 Kindern und JugendlichenPraktische AusbildungErwerb und Vertiefung von Kenntnissen und praktischen Kompetenzen bei der Behandlung von Patienten/Patientinnen mit Störungen mit KrankheitswertSelbsterfahrungReflexion des eigenen therapeutischen HandelnsWas verdient man während der Ausbildung?In der Regel arbeitet man während der postgradualen Ausbildung und erhält eine Vergütung.

Steckbrief

BesonderheitRechtsgrundlagen sind außer Kraft getreten; postgraduale Ausbildung wird aufgrund von Übergangsbestimmungen bis 01.09.2032 weiter durchgeführt Berufstyp: Studienberuf (Studium und postgraduale Ausbildung)Ausbildungsartpostgraduale Ausbildung nach bundesweit einheitlicher Regelung Ausbildungsdauer: 3-5 Jahre (Vollzeit/Teilzeit)

Studiengänge, die zu diesem Beruf führen

Feld Medizin, Gesundheitswissenschaften →

Der Beruf Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin in Deutschland wird in der Regel durch Studiengänge im Bereich Medizin, Gesundheitswissenschaften:

Detaillierte Informationen

Lernorte

Die postgraduale Ausbildung findet an Hochschulen oder an anderen Einrichtungen statt, die als Ausbildungsstätten für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie staatlich anerkannt sind.Lernorte sind z.B. Krankenhaus- oder Klinikabteilungen, Praxisräume, Schulungsräume

Steckbrief

BesonderheitRechtsgrundlagen sind außer Kraft getreten; postgraduale Ausbildung wird aufgrund von Übergangsbestimmungen bis 01.09.2032 weiter durchgeführtBerufstypStudienberuf (Studium und postgraduale Ausbildung)Ausbildungsartpostgraduale Ausbildung nach bundesweit einheitlicher RegelungAusbildungsdauer3-5 Jahre (Vollzeit/Teilzeit)Aufgaben und Tätigkeiten Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und -therapeutinnen behandeln Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Alter bis 21 Jahren. Dabei binden sie die Bezugspersonen mit ein. Anhand der Anamnese sowie ggf. ärztlicher Befunde und Testverfahren stellen sie ihre Diagnosen und beraten die Patienten und Patientinnen oder deren Sorgeberechtigte über Behandlungsmöglichkeiten. Sie erstellen Therapiepläne und führen Behandlungen durch, z.B. Verhaltenstherapien. Außerdem helfen sie, psychischen Erkrankungen oder Rückfällen vorzubeugen und unterstützen das Umfeld der Betroffenen, etwa durch Beratung oder Supervision. Sie dokumentieren den Behandlungsverlauf, bewerten nach Abschluss einer Therapie deren Erfolg und rechnen therapeutische Leistungen ab.Arbeitsbereiche und -orteBeschäftigungsbetriebe Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und -therapeutinnen finden Beschäftigung in Praxenin Beratungsstellenim stationären Bereich, z.B. in Klinikenan Hochschulen, z.B. an Instituten für PsychologieArbeitsorte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und -therapeutinnen arbeiten in erster Liniein Therapie-, Gruppen- sowie in Unterr...

Vergütung

Nach einem Teil der praktischen Ausbildung und der Supervision können die angehenden Therapeuten und Therapeutinnen Therapieleistungen durchführen und damit Einnahmen erzielen.

Weiterbildungsdauer

Vollzeit: 3 JahreTeilzeit: 5 Jahre

Weiterbildungsaufbau

Stundenverteilung (beispielhaft):Praktische Tätigkeit an einer zur Ausbildung zugelassenen kinder- und jugendpsychiatrischen Klinik: mind. 1.200 StundenPraktische Tätigkeit an einer von einem Sozialversicherungsträger anerkannten Einrichtung der psychotherapeutischen oder psychosomatischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen oder in der Praxis eines Arztes/einer Ärztin bzw. eines Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/einer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin: mind. 600 StundenTheoretische Ausbildung: mind. 600 StundenPraktische Ausbildung mit Krankenbehandlung unter Supervision: mind. 600 StundenSupervision: mind. 150 Stunden (davon mind. 50 Stunden als Einzelsupervision)Selbsterfahrung: mind. 120 StundenGesamtstunden: mind. 4.200 Stunden

Weiterbildungskosten

Es fallen Kosten für die theoretische Ausbildung und die Inanspruchnahme der Supervision an. Zudem sind Prüfungsgebühren zu entrichten und gegebenenfalls entstehen weitere Kosten für Lehr- und Arbeitsmaterialien.

Weiterbildungsinhalte

Theoretische AusbildungGrundkenntnisse, z.B.:entwicklungs-, sozial-, persönlichkeits- und neuropsychologische Grundlagen normalen und abweichenden Verhaltens und Erlebens im Kindes- und JugendlichenalterKonzepte über die Entstehung und den Verlauf psychischer und psychisch mitbedingter Erkrankungen im Kindes- und Jugendlichenalter Methoden und Erkenntnisse der Psychotherapieforschung unter Berücksichtigung der Erkenntnisse der Säuglings- und KleinkindforschungDiagnostik und Differenzialdiagnostik einschließlich Testverfahren zur Abgrenzung verschiedener Störungen mit Krankheitswert, psychosozial und entwicklungsbedingter Krisen sowie körperlich begründbarer Störungen bei Kindern und Jugendlichenmedizinische und pharmakologische Grundkenntnisse für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/-therapeutinnenDokumentation und Evaluation psychotherapeutischer Behandlungsverläufe Vertiefte Ausbildung, z.B.:Theorie und Praxis der Diagnostik, insbesondere Anamnese, Indikationsstellung und Prognose, Fallkonzeptualisierung und Behandlungsplanung bei Kindern und Jugendlichen unter Einbeziehung der bedeutsamen BeziehungspersonenTherapiemotivation und Widerstand des Kindes oder Jugendlichen und seiner bedeutsamen Beziehungspersonen, Entscheidungsprozesse des Therapeuten/der Therapeutin, Dynamik der Beziehungen zwischen dem Therapeuten/der Therapeutin und dem Kind oder Jugendlichen sowie seinen Eltern oder anderen Beziehungspersonen im psychotherapeutischen BehandlungsprozessBehandlungskonz...

Wichtige Vorkenntnisse

Gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche postgraduale Ausbildung bilden vor allem vertiefte Vorkenntnisse in den Bereichen (Entwicklungs-)Psychologie und Klinische Psychologie. Studierende können bereits während des Studiums entsprechende Wahlpflichtveranstaltungen belegen, z.B. im Bereich Kognitive Entwicklung oder sich während der praktischen Phasen spezialisieren, z.B. in entsprechenden Praxen oder stationären Einrichtungen.Folgende Erfahrungen und Kenntnisse können hilfreich sein:Soziale/Interkulturelle Kompetenzen: z.B. um passgenaue und kultursensible Gesprächstechniken für den Umgang mit Patienten/Patientinnen und Angehörigen anwenden zu könnenWahlpflichtfächer: z.B. Gesprächsführung oder Interkulturelle Kompetenz

Weiterbildungssituation

Die postgraduale Ausbildung besteht aus theoretischem Unterricht und praktischer Arbeit bzw. Supervision.Auf folgende Bedingungen sollte man sich einstellen:Theoretischer Unterricht:Unterrichtszeitbei Vollzeitunterricht: ganztägiger Unterricht an mindestens vier Wochentagenbei Teilzeitunterricht: i.d.R. berufsbegleitende Ausbildung am Wochenende oder am AbendLernformUnterricht im Klassenverband an der Bildungseinrichtung (ggf. nicht am Wohnort) Praktische Arbeit/Supervision:Mitarbeit in anerkannten Ausbildungsstätten für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

Weiterbildungsalternativen

Folgende Weiterbildungen können Alternativen für den Beruf Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in sein:Bereich Therapie (nichtärztlich)Fachpsychotherapeut/Fachpsychotherapeutin für Kinder und JugendlicheFachpsychotherapeut/Fachpsychotherapeutin für ErwachseneFachpsychotherapeut/Fachpsychotherapeutin für Neuropsychologische PsychotherapiePsychologischer Psychotherapeut/Psychologische PsychotherapeutinPsychoanalytiker/PsychoanalytikerinSozialtherapeut/SozialtherapeutinGemeinsamkeiten:Menschen in Krisensituationen betreuen und beratenseelische Störungen diagnostizieren und behandelnBereich Sozialarbeit und SozialpflegePsychosozialer Prozessbegleiter/Psychosoziale ProzessbegleiterinGemeinsamkeit:Minderjährige in Krisensituationen betreuen und beraten

Entwicklung der Weiterbildung

2020:Inkrafttreten des neuen Psychotherapeutengesetzes und der ergänzenden Approbationsordnung, Außerkrafttreten des alten Gesetzes und der beiden Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und für Psychologische Psychotherapeuten/Psychologische Psychotherapeutinnen. Wintersemester 2020/21:Erstmals Angebot eines Direktstudiums an Hochschulen zur Ausbildung in der Psychotherapie, gegliedert in ein 3-jähriges Bachelor- und ein 2-jähriges Masterstudium, abgeschlossen mit einer staatlichen psychotherapeutischen Prüfung. Bei bestandener Prüfung Erteilung der Approbation. Für den Zugang zum Versorgungssystem der gesetzlichen Krankenversicherung ist eine anschließende Weiterbildung notwendig.Die Berufsbezeichnung lautet nun Psychotherapeut/Psychotherapeutin. Diese Bezeichnung dürfen auch Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen sowie Psychologische Psychotherapeuten/Psychologische Psychotherapeutinnen führen. Ärzte und Ärztinnen, die Psychotherapie anbieten, können den Zusatz "ärztlicher" bzw. "ärztliche" verwenden2021:Inkrafttreten der Muster-Weiterbildungsordnung für Psychotherapeuten/Psychotherapeutinnen der Bundespsychotherapeutenkammer. Sie regelt die auf die Approbation als Psychotherapeut/Psychotherapeutin folgende mindestens fünfjährige Weiterbildung zum Fachpsychotherapeuten bzw. zur Fachpsychotherapeutin. Die Weiterbildung löst die bisherige p...

Verkürzungen/Verlängerungen

Verkürzung der AusbildungBereits abgeschlossene Psychotherapieausbildungen können ggf. auf die bundesweit geregelte Ausbildung im Umfang ihrer Gleichwertigkeit angerechnet werden.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

AbschlussbezeichnungKinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin

Die Weiterbildung im Überblick

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin ist eine bundesweit einheitlich geregelte postgraduale Ausbildung an Hochschulen oder anderen staatlich anerkannten Ausbildungsstätten. Sie dauert in Vollzeit 3 Jahre, in Teilzeit bis zu 5 Jahre, und führt zu einer staatlichen Abschlussprüfung.Hinweis: Die Rechtsgrundlagen für diese postgraduale Ausbildung sind zum 01.09.2020 außer Kraft getreten. Nach der neuen Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten wird eine Ausbildung als Psychotherapeut bzw. Psychotherapeutin über ein grundständiges und weiterführendes Studium der Psychotherapie absolviert. Wer vor dem Außerkrafttreten der Regelungen ein Studium der Psychologie, Pädagogik oder Sozialpädagogik begonnen hat, kann jedoch bis zum 01.09.2032 weiterhin eine postgraduale Ausbildung als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin absolvieren und die Approbation erhalten.

Perspektiven nach der Weiterbildung

Die passende Beschäftigung findenNach ihrer postgradualen Ausbildung arbeiten Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten bzw. -therapeutinnen in Beratungsstellen oder im stationären Bereich, zum Beispiel in Kliniken.Die Beschäftigungsfähigkeit sichernFür Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten bzw. -therapeutinnen sind Weiterbildungen zur fachbezogenen beruflichen Anpassung gesetzlich vorgeschrieben. Durch Anpassungsweiterbildung hält man seine Fachkenntnisse aktuell, bringt sie auf den neuesten Stand und erweitert sie. Das Themenspektrum reicht dabei von speziellen Therapieformen bis hin zu Supervision.Daneben kann man seine Fachkenntnisse vertiefen und sich spezialisieren oder sich Wissen auf neuen Gebieten aneignen. Naheliegend ist eine Weiterbildung, die zur Übernahme weiterer Aufgaben befähigt und zum Tragen einer Zusatzbezeichnung berechtigt, z.B. Systemische Therapie.Sich selbstständig machenAuch der Schritt in die Selbstständigkeit ist möglich, z.B. mit einer eigenen Praxis.

Rechtliche Regelungen für die Weiterbildung

Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJPsychTh-AprV) vom 18.12.1998 (BGBl. I S. 3761), zuletzt geändert durch Artikel 20 des Gesetzes vom 15.08.2019 (BGBl. I S. 1307)Hinweis: Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung ist zum 01.09.2020 außer Kraft getreten. Aufgrund von Übergangsbestimmungen können jedoch bis zum 01.09.2032 weiterhin postgraduale Ausbildungen nach dieser Verordnung absolviert werden.

Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung

Voraussetzung für die Zulassung zur postgradualen Ausbildung ist ein abgeschlossenes Masterstudium der Psychologie mit dem Prüfungsfach Klinische Psychologie oder der Pädagogik bzw. Sozialpädagogik.Hinweis: Das Studium muss i.d.R. vor dem 01.09.2020 begonnen worden sein.

Quelle: BERUFENET · Bundesagentur für Arbeit

Häufig gestellte Fragen zu Çocuk ve Ergen Psikoterapisti

Ausbildungsweg, Gehalt, Anerkennung und Einstiegsmöglichkeiten für Ausländer

Was macht ein Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin in Deutschland?

Aufgaben und Tätigkeiten Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und -therapeutinnen behandeln Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Alter bis 21 Jahren. Dabei binden sie die Bezugspersonen mit ein. Anhand der Anamnese sowie ggf. ärztlicher Befunde und Testverfahren stellen sie ihre Diagnosen und beraten die Patienten und Patientinnen oder deren Sorgeberechtigte über Behandlungsmöglichkeiten. Sie erstellen Therapiepläne und führen Behandlungen durch, z.B. Verhaltenstherapien. Außerdem helfen sie, psychischen Erkrankungen oder Rückfällen vorzubeugen und unterstützen das Umfeld der Betroffenen, etwa durch Beratung oder Supervision. Sie dokumentieren den Behandlungsverlauf, bewerten nach Abschluss einer Therapie deren Erfolg und rechnen therapeutische Leistungen ab.Arbeitsbereiche und -orteBeschäftigungsbetriebe Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und -therapeutinnen finden Beschäftigung in Praxenin Beratungsstellenim stationären Bereich, z.B. in Klinikenan Hochschulen, z.B. an Instituten für PsychologieArbeitsorte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und -therapeutinnen arbeiten in erster Liniein Therapie-, Gruppen- sowie in Unterrichtsräumenin BüroräumenVoraussetzungenVoraussetzung für die Zulassung zur postgradualen Ausbildung ist ein abgeschlossenes Masterstudium der Psychologie mit dem Prüfungsfach Klinische Psychologie oder der Pädagogik bzw. Sozialpädagogik.Hinweis: Das Studium muss i.d.R. vor dem 01.09.2020 begonnen worden sein.Inhalte der AusbildungTheoretische Ausbildung, z.B.entwicklungs-, sozial-, persönlichkeits- und neuropsychologische Grundlagen normalen und abweichenden Verhaltens und Erlebens im Kindes- und JugendlichenalterKonzepte über die Entstehung und den Verlauf psychischer und psychisch mitbedingter Erkrankungen im Kindes- und Jugendlichenalter Methoden und Erkenntnisse der Psychotherapieforschung unter Berücksichtigung der Erkenntnisse der Säuglings- und KleinkindforschungDiagnostik und Differenzialdiagnostik einschließlich Testverfahren zur Abgrenzung verschiedener Störungen mit Krankheitswert, psychosozial und entwicklungsbedingter Krisen sowie körperlich begründbarer Störungen bei Kindern und Jugendlichenmedizinische und pharmakologische Grundkenntnisse für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/-therapeutinnenDokumentation und Evaluation psychotherapeutischer Behandlungsverläufe Praktische TätigkeitBeteiligung an Diagnostik und Behandlung von mindestens 30 Kindern und JugendlichenPraktische AusbildungErwerb und Vertiefung von Kenntnissen und praktischen Kompetenzen bei der Behandlung von Patienten/Patientinnen mit Störungen mit KrankheitswertSelbsterfahrungReflexion des eigenen therapeutischen HandelnsWas verdient man während der Ausbildung?In der Regel arbeitet man während der postgradualen Ausbildung und erhält eine Vergütung.

Ist Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin eine Ausbildung oder ein Studienberuf?

In Deutschland folgt "Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin" einer 3-jährigen dualen Ausbildung — Kombination aus Berufsschule und bezahlter betrieblicher Ausbildung. Kein Hochschulabschluss erforderlich.

Wie kann ich in Deutschland als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin qualifiziert werden?

Voraussetzung für die Zulassung zur postgradualen Ausbildung ist ein abgeschlossenes Masterstudium der Psychologie mit dem Prüfungsfach Klinische Psychologie oder der Pädagogik bzw. Sozialpädagogik.Hinweis: Das Studium muss i.d.R. vor dem 01.09.2020 begonnen worden sein.

Wo arbeiten Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin in Deutschland typischerweise?

Die postgraduale Ausbildung findet an Hochschulen oder an anderen Einrichtungen statt, die als Ausbildungsstätten für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie staatlich anerkannt sind.Lernorte sind z.B. Krankenhaus- oder Klinikabteilungen, Praxisräume, Schulungsräume

Wie hoch ist das typische Gehalt für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin in Deutschland?

Gehälter variieren je nach Region, Betriebsgröße und Erfahrung. Aktuelle Zahlen liefern BERUFENET oder Gehaltsportale wie gehalt.de und stepstone.de Gehaltsreport.

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