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Versicherung

Musst du als Werkstudent versichert sein?

✓ Beantwortet · 2 Min. Lesezeit · 112 Aufrufe

Ja. Als eingeschriebene Studentin oder eingeschriebener Student bist du ohnehin krankenversicherungspflichtig – daran ändert der Werkstudentenstatus nichts. Er ändert nur die Beiträge aus deinem Job: Sind die Voraussetzungen erfüllt, bist du im Job kranken-, pflege- und arbeitslosenversicherungsfrei und zahlst nur deinen Anteil zur Rentenversicherung.

1. Deine eigene studentische Versicherung (KVdS)

  • Studierende an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen sind versicherungspflichtig, längstens bis zum 30. Geburtstag; danach nur, wenn Art der Ausbildung oder familiäre bzw. persönliche Gründe das rechtfertigen (§ 5 SGB V).
  • 2026 berechnet sich der Studierendentarif bei allen gesetzlichen Kassen aus derselben Grundlage: Krankenversicherung 10,22 Prozent von 855 € = 87,38 € plus Zusatzbeitrag deiner Kasse. Dazu kommt die Pflegeversicherung: 35,91 € ab 23 ohne Kinder, 30,78 € unter 23 oder mit Kind. Die Summe unterscheidet sich je nach Kasse leicht.
  • Endet die studentische Pflichtversicherung, läuft deine Mitgliedschaft als freiwillige Mitgliedschaft weiter – es sei denn, du erklärst innerhalb von zwei Wochen nach dem Hinweis der Kasse deinen Austritt und weist eine andere Absicherung nach.
  • Ab 30: Frag deine Krankenkasse, was sich für deinen Werkstudentenjob ändert.

2. Abzüge im Werkstudentenjob

  • Rentenversicherung 2026: insgesamt 18,6 Prozent, dein Anteil 9,3 Prozent.
  • Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung: im Job versicherungsfrei; deinen Studierendenbeitrag zahlst du separat.
  • Voraussetzung: in der Vorlesungszeit regelmäßig höchstens 20 Stunden pro Woche (alle Arbeitgeber zusammen). Überschreiten ist bis zu 26 Wochen im Jahr möglich, wenn es abends, nachts, am Wochenende oder in den Semesterferien liegt.

Minijobs funktionieren anders

2026 bis 603 € im Monat (7.236 € im Jahr). Minijobs sind rentenversicherungspflichtig: Arbeitgeber 15 Prozent, du 3,6 Prozent. Mit einem schriftlichen Antrag beim Arbeitgeber kannst du dich befreien lassen, dann entfällt dein Anteil. Ein Minijob versichert dich nicht in der Krankenversicherung – deinen Studierendenbeitrag zahlst du weiter selbst.

Mehr dazu: HiWi oder Werkstudent?

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