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Anmeldung

Brauche ich eine Anmeldung, um meinen Aufenthaltstitel zu verlängern?

✓ Beantwortet · 2 Min. Lesezeit · 76 Aufrufe

In der Praxis ja: Die Ausländerbehörde verlangt bei der Verlängerung deines Aufenthaltstitels in der Regel eine aktuelle Meldebescheinigung. Die Antragsvorschrift im Aufenthaltsgesetz (§ 81 AufenthG) nennt die Anmeldung zwar nicht ausdrücklich als Voraussetzung – anmelden musst du dich aber ohnehin: innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug in eine Wohnung bei der Meldebehörde (Bürgeramt) (§ 17 Abs. 1 BMG).

Warum das wichtig ist

  • Welche Ausländerbehörde für dich zuständig ist, richtet sich nach deinem Wohnort.
  • Die Meldebescheinigung ist der übliche Nachweis deiner Adresse.
  • Ziehst du um, gilt für die Anmeldung an der neuen Adresse wieder die Zwei-Wochen-Frist.

Frist nicht verpassen

Stell den Verlängerungsantrag vor Ablauf deines Aufenthaltstitels. Dann gilt dein Titel bis zur Entscheidung als fortbestehend, und du bekommst eine Fiktionsbescheinigung (§ 81 Abs. 4–5 AufenthG). Bei einem verspäteten Antrag tritt diese Wirkung nicht automatisch ein – die Behörde kann sie nur nach Ermessen zur Vermeidung einer unbilligen Härte anordnen. Für Schengen-Visa gilt diese Regel nicht.

Kein Termin beim Bürgeramt?

Schieb die Verlängerung deshalb nicht auf. Stell den Antrag fristgerecht, dokumentiere deine Bemühungen um die Anmeldung (z. B. Terminbestätigung) und informiere die Ausländerbehörde. Was akzeptiert wird, entscheidet die Behörde vor Ort.

Übliche Unterlagen (lokale Liste prüfen)

  • Reisepass und biometrisches Foto
  • Meldebescheinigung
  • Immatrikulationsbescheinigung
  • Finanzierungsnachweis (Richtwert für Studierende: 992 € im Monat für 2026)
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Gebühr: nach der Gebührenordnung – den aktuellen Betrag nennt dir deine Ausländerbehörde.

Finanzierung: Sperrkonto 2026 · Quelle: § 17 BMG · § 81 AufenthG

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