Ist es möglich, sich als Untermieter beim Bürgeramt (Anmeldung) in Deutschland anzumelden?
Auch wenn du als Untermieter in Deutschland wohnst, ist die Anmeldung beim Bürgeramt (Bürgerservice/Anmeldung) Pflicht. Das ist eine gesetzliche Verpflichtung, die du innerhalb der ersten zwei Wochen nach deinem Umzug nach Deutschland erledigen musst. Die einzige Ausnahme ist, wenn du bereits woanders gemeldet bist und planst, weniger als sechs Monate in Deutschland zu bleiben. Für die Anmeldung benötigst du eine Wohnungsgeberbestätigung von deinem Hauptmieter.
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